Erläuterung zu: Demontage
Der Begriff Demontage kann in verschiedener Hinsicht genutzt und interpretiert werden, denn er meint einmal das Zerlegen und den Rückbau von industriellen Anlagen im Sinne von Reparationszahlungen eines Kriegsverlierers an einen Kriegsgewinner, er bezeichnet aber auch ein bestimmtes Fertigungsverfahren innerhalb von Recyclingprozessen, bei denen Bauteile oder ganze Anlagen in ihre Einzelteile zerlegt und nach dem jeweils verwendeten Material sortiert werden. Analog bezeichnet die Demontage aber auch den so genannten Rückbau in Hinblick auf das Bauwesen, wobei hier vor allem die zweite und dritte Interpretation von Bedeutung ist. In Hinblick auf den Schrotthandel versteht man also unter einer Demontage einen so genannten Rückbau. Bei diesem Rückbau werden Anlagen oder Fahrzeuge bzw. Bauteile in ihre Einzelteile zerlegt und diese nach Art des verwendeten Materials getrennt. So kommt die Demontage aber nicht nur in der Verwertung von Fahrzeugen zur Anwendung, denn auch so genannter Elektroschrott muss regelmäßig demontiert, also in seine Betsandteile zerlegt werden, bevor eine Weiterverarbeitung und ein Recyclingprozess erfolgen kann. Dabei wird die Zerlegung an sich der Fertigungsgruppe des Trennens zugeordnet. Darunter fallen beispielsweise das Auseinandernehmen bzw. Demontieren im eigentlichen Wortsinn, aber auch die Auflösung so genannter kraftschlüssiger Verbindungen. Weiterhin fallen der Vorgang des Ablötens von Bauteilen, sowie die Auflösung geklebter Verbindungen in diesem Prozess. Im Rahmen der Demontage erfolgt dann gleichzeitig ein Sortieren nach Werkstoffen bzw. nach zu verwertenden Stoffen. Natürlich fallen Demontagen aber auch dann an, wenn Gebäude und industrielle Anlagen nicht mehr weiter verwendet werden sollen oder können. Auch hier wird der Schrotthandel oder eben ein Schrotthändler mit der so genannten Demontage und dem Abtransport sowie der Sortierung des Schrottes beauftragt, denn jeder Bauherr oder Unternehmer ist zum Recycling nicht mehr benötigter Anlagen, Produkte und Bauwerke verpflichtet, da diese regelmäßig nicht komplett über den Sonder- oder Hausmüll entsorgt werden können bzw. dürfen und dies auch aus Platzgründen meist gar nicht möglich wäre.